Schutzmaßnahmen in Sachen Radioaktivität
von Maximilian Kuhr, Ilja Löwen und Juan Pedro Garcia Diaz.
1. Einleitung
Bei den Erinnerungen an vergangene Katastrophen stellt sich uns die Frage, ob und inwiefern die Bevölkerung gegen einen atomaren Angriff und den daraus resultierenden Folgen geschützt ist. Hierbei sind wir von allgemeinen Schutzeinrichtungen- und Maßnahmen ausgegangen. Zudem wollten wir wissen ob ein Atomkraftwerk ausreichend gegen eventuelle Terrorangriffe geschützt ist.
2. Allgemein
In unserem Leben gibt es viele Bereiche, in denen wir mit Radioaktiver Strahlung zu tun haben. Beispielsweise bei einer Röntgenuntersuchung. Um vor der Strahlung zu schützen wird eine Bleischürze um die Bereiche des Körpers gelegt, die nicht geröntgt werden sollen.
Blei ist also ein wirksamer Schutz vor einer bestimmten Strahlenart.
Gammastrahlung, z.B. lässt sich nur bedingt abschirmen, es wird abgeschwächt.
Hierbei wird Blei gebraucht, aber auch dicke Eisenschichten, Beton, oder Wasser. Alphastrahlung hingegen lässt sich mit weniger Aufwand abschirmen. Dazu genügt schon ein Blatt Papier. Als letzte Strahlenart gibt es noch die ß-Teilchen, die viel kleiner sind. Deshalb können diese auch weiter eindringen als Gamma -und Alphastrahlung. Sie fliegen auch weiter, in der Luft bis zu 5 Meter und im Körpergewebe gut ein Zentimeter.
Die Neutronenstrahlung birgt eine besondere Tücke.
Es kann passieren, dass das Abschirmmaterial ebenfalls, durch den Neutronenbeschuss, radioaktiv wird. Normalerweise werden Neutronen mit Polyethylen, Beton und Wasser abgeschirmt. Bezogen auf ein Kernreaktor ist hierfür ein 2 Meter dickes Schild aus speziellem Beton nötig.
Die Kleidung im Kraftwerk dient nicht zum Schutz vor direkter radioaktiver Strahlung. Der einfachste Schutz ist das Abstandhalten. Radioaktiver Staub ist sehr gefährlich, da er eingeatmet werden kann und somit eigentlich ungefährliche Strahlung auch gefährlich wird.
3. Zivilschutz
Der Schutz der Bevölkerung beginnt mit einem Warnsystem, dass nicht mehr, wie bis Anfang der neunziger Jahre, aus einem Sirenensystem besteht. Es wird ein satellitengestützten Warnsystems (SatWaS) eingesetzt. Das neue Warnsystem ermöglicht es, präzise und schnelle Warnungen vor möglichen Bombenangriffen oder auch atomaren Angriffen an einen großen Teil der Bevölkerung weiterzugeben. Diese Warnungen werden über den Rundfunk unter die möglichen Opfer gebracht und beinhalten nicht nur Warnungen sondern auch Verhaltensregeln.
Da eine sichere Warnung in kürzester Zeit geschehen muss, wurden Kommunikationsmittel gesucht, die in der Lage sind, Warndurchsagen an den Rundfunk möglichst schnell zu übermitteln.
Hierbei fiel die Entscheidung auf ein satellitengestütztes Kommunikationssytem, welches im Bereich der Übertragung von Agenturmeldungen an alle bekannten Rundfunkanstalten und andere Medien seit Jahren täglich im Einsatz ist.
Da die einzelnen Meldungen in diesem System zeitgleich bundesweit über einen Satelliten übertragen werden, ergeben sich sehr kurze Übertragungszeiten.
Weit mehr als 140 Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkbetreibern wurden mit dem Satellitengestütztem Warnsystem verbunden. Dadurch, dass viele von den Rundfunkanstalten in Besitz der Empfanggeräte des Satelliten waren, konnten hohe Kosten eingespart werden.
Die Warndurchsagen der Warnzentrale in Bonn werden mit höchster Priorität an den Rundfunkzentralen übertragen. In der Durchsage wird der Rundfunksprecher dazu aufgefordert, die laufende Sendung zu unterbrechen und den Inhalt der Warndurchsage an den Zuhörer wiederzugeben.
Ende 2002 wurden die Innenministerien der Länder auch mit Sendesystemen ausgestattet, damit sie ebenfalls in der Lage sind, schnell und zeitgleich amtliche Gefahrendurchsagen für ihre Landesbereiche an den Rundfunk weiterzugeben.
Darüber hinaus wurden ab 2002 nach erfolgtem Anschluss der öffentlich/rechtlichen Rundfunkanstalten auch die privaten Rundfunkanbieter in dieses Warnsystem einbezogen.
Heute sind alle wesentlichen privaten Rundfunkbetreiber an das SatWaS angeschlossen.
4. Baulicher Zivilschutz
Da die Zerstörungskraft im Bereich des Detonationsstandortes enorm groß sein kann, ist es verständlich, dass es keinen vollständigen Schutz gibt. Jedoch wird durch bauliche und technische Vorbeugung eine Dämpfende Wirkung erzeugt.
Die Errichtung eines solchen Schutzraumes ist nicht getrennt von anderen Baumaßnahmen zu sehen, sondern wird in andere Bauten integriert. So verfährt man seit Jahren und bringt öffentliche Schutzräume in Tiefgaragen, U-Bahnen oder Kellerräumen unter. Hierbei erwirbt der Bund durch seine Förderung kein Eigentum. Die Schutzräume werden als dingliche Sicherung im Grundbuch eingetragen. Schließlich wurden seit Mitte der 60er Jahre über 2300 Anlagen errichtet. Im Zivilschutzgesetz, §7 ist ein Veränderungsverbot festgehalten.
Es gibt gewisse Anforderungen an Schutzbauwerke hinsichtlich der technischen Bauweise, welchen Belastungen standgehalten werden müssen, Brandschutzverordnungen sowie der Menge an Vorrat.
Dies Art von Schutzräumen sind keine atomsicheren Anlagen, da es diese in einer so großen Zahl nicht geben kann. Jedoch wird ein Schutz vor radioaktiver Rückstandsstrahlung gewährleistet. Vielmehr ist es ein Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und dem Schutznutzen.
Erklärung: Rückstandsstrahlung
Die von einer Explosion ausgehende radioaktive Strahlung kann in zwei Kategorien unterteilt werden, nämlich in Anfangsstrahlung und in Rückstandsstrahlung. Die Sofortstrahlung bestehend aus Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlen, geht vom Explosionsmittelpunkt aus und wirkt bis zu einer Minute. Als Rückstandsstrahlung bezeichnet man den Teil der Strahlung, der nach Ablauf einer Minute noch wirksam ist.
5. Schutz vor atomaren Angriffen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Schutz vor atomaren Angriffen aufgrund der starken Kontamination nicht möglich ist und auch Atombunker keinen vollkommenen Schutz bieten können.
6. Schutz vor Terrorangriffen
Die Schutzvorschriften für Atomkraftwerke wurden in den letzten Jahren immer mehr verbessert. Aufgrund der massiven Bauweise und den Sicherheitsvorkehrungen auf dem Gelände kann man von einem umfassenden Schutz sprechen, der viele gefahren abdeckt.
In den Zeiten von Terrorismus muss man jedoch sagen, dass es keinen vollständigen Schutz gibt. Es herrscht Unstimmigkeit darüber ob Atomkraftwerke einem Flugzeugabsturz standhalten würden. Die Betreiber garantieren genügend Sicherheit, während Atomgegner den Schutz Anzweifeln. Objektive Gutachten gibt es nicht.
Zur Zeit wird eine neue Methode zum Schutz von Atomkraftwerken diskutiert. Dabei handelt es sich um eine bislang beim Militär eingesetzte Vernebelungstechnik, die die AKWs vor Angriffen aus der Luft schützen soll. Ein umweltfreundlicher Phosphor-Nebel soll die Kraftwerke innerhalb weniger Sekunden in Nebel hüllen. Der Vorschlag trifft jedoch auf Widerstand, da in Zeiten von GPS ein solcher Luftangriff auch ohne Sicht durchführbar sei.
Quelle: Microsoft Encarta.