Radioaktive Strahlung und
die Folgen für die Gesundheit
von Verena Domke, Julia Wildt, Olga Weingardt
Genetische Strahlenschäden:
Unter G. versteht man alle Wirkungen ionisierender Strahlung auf Keimzellen (Ei- und Samenzellen), die zu einer Veränderung des Erbgutes führen kann.
Wenn ionisierende Strahlung auf die DNS des Zellkerns trifft, können solche Mutationen entstehen. Für G. ist kein genauer Schwellenwert bekannt, jedoch weiß man, dass jede noch so kleine Strahlendosis zu Mutationen führen kann.
Die Folgen einer solchen Mutation sind:
- Totgeburten (Mutationen die nicht lebensfähig sind)
- Erbkrankheiten (z.B. erblich bedingte Leukämie)
- Anomalien, die von Geburt an schon vorliegen oder sich später erst zeigen.
Durch G. kann das genetische Material des Menschen unwiederbringlich verändert werden, wobei sich ein gehäuftes Auftreten von Defekten unter Umständen erst nach Generationen bemerkbar machen könnte.
Man könnte G. als eine Zeitbombe für den Fortbestand der Menschheit von weitgehend unbekannter Sprengkraft darstellen.
Ein Beispiel für die Folgen G. zeigt der Super-Gau von Tschernobyl. So traten insbesondere in der Nordtürkei und der UdSSR schwere genetische Strahlenschäden an Neugeborenen auf.
Selbst in der BRD, die von den Strahlen nur gering belastet war, kam es zu erhöhten Missbildungsraten bei Kälbern und zu einer Zunahme von Trisomie 21.
Was bewirkt ionisierende Strahlung im Körper?
Es kann kurzzeitig zu Stoffwechselstörungen durch Veränderungen an biologisch wichtigen Molekülen kommen, z.B. an Enzymen, anderen Eiweißen oder der Erbsubstanz. Dies geschieht je nach Intensität der Strahlung und Dauer auf den Organismus.
Diese Veränderungen kann der Körper selbstständig reparieren. Jedoch stirbt die Zelle ab oder entartet, wenn der Schaden zu groß ist.
Folgen dieser bleibenden zellulären Strahlenschäden könnten Organveränderungen bis hin zu Krebserkrankungen sein. Wenn Strahlungen Fehler in der Erbsubstanz (DNS) der Zelle verursacht haben, kommt es zu solchen Erkrankungen. Sobald eine darauf folgende Zellteilung stattfindet würden diese Fehler höchstwahrscheinlich eine Veränderung der Erbsubstanzen verursachen, wenn es in der Zelle nicht ein Reparatursystem gäbe, das diese Fehler korrigiert. Jedoch ist das Reparatursystem vollkommen überlastet, wenn ionisierende Strahlung zu viele Fehler verursacht. Die Folge daraus: es werden nicht alle Schäden repariert. Die Zelle stirbt ab, wenn sie zu stark geschädigt ist. Wenn die bleibenden Schäden aber nur ein geringes Ausmaß annehmen, überlebt die Zelle, trägt jedoch nun eine veränderte Erbsubstanz in sich. Eine solche Veränderung des Erbmaterials nennt man Mutation.
Welche Symptome treten auf?
Zu den Sofortreaktionen zählen Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen oder Hautrötungen, etwa nach einem Unfall mit radioaktiven Substanzen am Arbeitsplatz. Es können allerdings auch die Haare ausfallen oder das Knochenmark wird geschädigt, sobald eine längere Strahlenexposition besteht. Wenn sich der Körper über längere Zeit nicht erholen kann, zählen Leukämie, Lymphome, Lungenkrebs und Schilddrüsenkarzinome zu den langfristigen Folgen. Es gibt jedoch Beobachtungen und Erfahrungen, die zeigen, dass auch die Entstehung anderer Tumorarten durch Strahlung mitbeeinflußt werden. Unklar sind noch die genauen Zusammenhänge und das tatsächliche Risiko, da die verschiedenen Organe unterschiedliche Strahlenempfindlichkeiten haben.
Wie sehen die medizinischen Verfahren aus?
Die größte Belastung stellt bei den zivilisatorischen Strahlungsquellen die Röntgendiagnostik für den Menschen dar. 2000 lag die medizinische Strahlenbelastung bei ca. 2 Millisievert pro Person. Eine Neuerung der Röntgenverordnung von 2002 sieht jedoch eine weitere Senkung der Strahlenbelastung von Personen, die in Röntgeneinrichtungen arbeiten und deren Patienten.
Ein wesentlich anderer Teil der Strahlenbelastung sind radioaktive Stoffe, so genannten Radiopharmaka, die in der Nuklearmedizin eingesetzt werden.
Was kann man tun, um das Strahlenrisiko möglichst gering zu halten?
Unbedingt sollte der Arzt zu Rat gezogen werden, den man über vergangene Röntgenuntersuchungen aufklärt. Dabei ist ein Röntgenpass, der von der Krankenkasse angefordert werden kann, oftmals sehr nützlich, denn dort werden alle Röntgenuntersuchungen eingetragen.
Schwangere Frauen sollten nur in Ausnahmefällen geröngt werden. Dem Arzt muss vor einer Untersuchung unbedingt gesagt werden, ob eine Schwangerschaft oder der Verdacht einer Schwangerschaft besteht. Der untersuchende Arzt ist rechtlich verpflichtet dies bei einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen. Es muss auch immer darauf geachtet werden, dass bei einer Röntgenuntersuchung alle Schutzmaßnahmen, wie Bleischürze, ausgeführt werden.
Allgemein gilt: als Anhaltspunkte können nur die genannten Durchschnittswerte der Strahlenbelastung dienen. Je nach Wohnort kann z.B. die Belastung mit kosmischer Höhenstrahlung sein oder auch die Strahlenbelastung durch Radon. Der Durchschnittswert sagt ebenfalls nicht aus, wie oft ein Mensch geröntgt ist.